Der Erwerb, die Veräußerung, die Halterung und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, ausgenommen der in der Schweiz durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) verbotenen Operationen. Darüber hinaus hat die Gesellschaft das Recht, Niederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland zu gründen, Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland zu erwerben und alle damit direkt oder indirekt verbundenen Operationen durchzuführen. Die Tätigkeit umfasst auch den Erwerb, die Belastung, die Veräußerung oder die Verwaltung von Grundstücken im In- und Ausland, ausgenommen der durch das BGFA verbotenen Operationen. Sie kann auch Finanzierungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchführen und Garantien und Sicherheiten für ihre Tochtergesellschaften sowie für Dritte stellen.