In der Schweiz und im Ausland der Erwerb, der Verkauf, der Besitz, der Bau, die Umwandlung, die Verwaltung, die Bewirtschaftung und die Förderung aller Immobilien sowie die Beteiligung an Immobiliengesellschaften, mit Ausnahme von Geschäften mit Wohnimmobilien in der Schweiz. Die Gesellschaft kann für eigene oder fremde Rechnung alle finanziellen, kommerziellen, industriellen, mobilen und immobilienbezogenen Geschäfte (mit Ausnahme der durch das Geldwäschereigesetz verbotenen Geschäfte) in der Schweiz und im Ausland tätigen sowie an allen Unternehmen teilnehmen, die sich direkt oder indirekt auf das Hauptziel beziehen und dessen Entwicklung fördern. Sie kann auch Niederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Gesellschaft kann auch Kredite an ihre Aktionäre oder an Gesellschaften des Konzerns gewähren und/oder sich für Kredite verbürgen, die von Dritten an ihre Aktionäre oder an Gesellschaften des Konzerns gewährt werden, gegen angemessene Gegenleistung.