Die Vermögensverwaltung für Investitionen aller Art, die Entwicklung von Finanzprodukten sowie die Finanz- und Vermögensgeschäfte. Ausdrücklich ausgeschlossen sind alle Tätigkeiten, die eine Bewilligung als Bank oder Wertpapierhändler erfordern. Die Gesellschaft ist berechtigt, in der Schweiz und im Ausland Grundstücke zu erwerben, zu hypothekarisieren, zu veräußern, zu vermitteln und zu verwalten, Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland zu eröffnen, Beteiligungen an schweizerischen und ausländischen Gesellschaften zu erwerben, Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland zu gründen und alle Geschäfte abzuschließen und Verträge abzuschließen, die zur direkten oder indirekten Verwirklichung des Gesellschaftszwecks erforderlich sind.