Der Entwurf, die Planung (auf eigene Rechnung und jedenfalls unter Ausschluss von gesetzlich geschützten Berufstätigkeiten), der Bau, die Installation, die Montage, die Verwaltung und die Wartung, direkt oder indirekt über Dritte und einschließlich der Erlangung der entsprechenden Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, einer Verbindungsleitung für den Transport von elektrischer Energie zwischen der Schweiz (Kanton Graubünden) und Italien (Lombardei), in Gleichstrom, einschließlich Umspannwerken, und aller damit verbundenen Anlagen; und eines Glasfaserkabels für die Kommunikation, das entlang der Leitung verlegt ist; die Nutzung der Transportkapazitätsrechte an der Verbindung zwischen der Schweiz und Italien in beide Richtungen, die sich auf diese oder in irgendeiner Weise aus dieser Verbindungsleitung ergeben, und die Nutzung der verfügbaren Bandbreite für die Telekommunikation; sowie aller Aktivitäten, die es ermöglichen, diese Transportkapazitäten und Bandbreiten für die Telekommunikation zu nutzen. Alles innerhalb der Grenzen, die durch die gesetzlichen Bestimmungen vorgegeben sind, die den Betrieb des Transports von elektrischer Energie regeln, und insbesondere die Entwicklungsmaßnahmen von Verbindungsleitungen, die von Privatpersonen durchgeführt werden. Sie kann alle gewerblichen, industriellen und finanziellen Immobilien- oder Mobiliengeschäfte, einschließlich der Ausstellung von Bürgschaften und Garantien, vornehmen, die für die Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich sind; sie kann auch Beteiligungen oder Anteile an anderen Gesellschaften oder Unternehmen mit ähnlichem oder verwandtem und jedenfalls mit dem eigenen verbundenen Gegenstand, sei es direkt oder indirekt, jedenfalls nicht überwiegen und nicht gegenüber der Öffentlichkeit, übernehmen. Die Gesellschaft kann Niederlassungen und Filialen sowohl in der Schweiz als auch im Ausland eröffnen.