In der Schweiz und im Ausland, alle Aktivitäten zur direkten oder indirekten Beteiligung an allen Handels-, Finanz-, Immobilien- und Industriegesellschaften oder -unternehmen im Sinne einer Holdinggesellschaft durchzuführen. Die Gesellschaft kann, sei es für eigene Rechnung, sei es für Rechnung Dritter, alle Handels-, Finanz-, Wertpapier- oder Immobiliengeschäfte (ausgenommen die durch das Geldwäschereigesetz verbotenen Geschäfte), die sich direkt oder indirekt auf ihren Hauptzweck beziehen, tätigen. Sie kann auch Niederlassungen und/oder Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Gesellschaft kann auch Kredite an ihre Aktionäre gewähren und/oder sich für die von Dritten an ihre Aktionäre gewährten Kredite verbürgen, bürgen oder sich verpflichten.