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VerzeichnisZürichJean Anderson Studenten SOS Stiftung
JA
Verifiziert· 1 Quelle

Jean Anderson Studenten SOS Stiftung

Zusammenfassung

Über die Firma

Die Stiftung hat zum Zweck begabte, aber finanziell schwache in- und ausländische Studierende der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich sowie der Universität Zürich zu fördern und zu unterstützen. Ein Stipendium der Jean Anderson Studenten SOS Stiftung können dabei Personen erhalten, die: a) an der Universität Zürich (grundsätzlich 50% der Mittelverwendung) oder der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (grundsätzlich 50% der Mittelverwendung) ordentlich immatrikuliert sind oder ein Studium aufnehmen wollen. Es sollen jedoch nur Studierende der Universität Zürich gefördert und unterstützt werden, welche ein Studium an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät - mit Ausnahme der Fächer Paläontologie und Anthropologie - oder an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät absolvieren. Zudem sind diejenigen Studierenden ausgenommen, welche im Nebenfach Psychologie oder Philosophie studieren. b) das 30. Altersjahr nicht überschritten haben bzw. voraussichtlich im Alter 30 das Studium beendet haben werden, c) in der Schweiz wohnhaft sind, d) Geschlecht, Staatszugehörigkeit und Konfession spielen keine Rolle, e) für den gewählten Studiengang besonders befähigt erscheinen, und die f) mit ihren eigenen Mitteln die Unterhalts- und Ausbildungskosten nicht selber ausreichend bestreiten können. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen begründet indessen keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Zur Verfolgung des Zwecks kann die Stiftung insbesondere mit der ETH Zürich Foundation (derzeitige Geschäftsstelle: Weinbergstrasse 29, 8006 Zürich) sowie der UZH Foundation (derzeitige Geschäftsstelle: Culmannstrasse 1, 8006 Zürich) zusammenarbeiten und zwar in der Weise, dass der Stiftungsrat Kontakt aufnimmt mit diesen beiden Stiftungen und sich jeweils von diesen Stiftungen Kandidaten vorschlagen lässt, die die vorstehenden Kriterien erfüllen. Die Auszahlung von Stipendien an die einzelnen Stipendiaten kann dabei gegebenenfalls auch durch die ETH Zürich Foundation bzw. die UZH Foundation erfolgen, doch ist diesfalls sicherzustellen, dass die Auszahlungen an die Empfänger mit dem Vermerk «Stipendium der Jean Anderson Studenten SOS Stiftung» erfolgen. Zur Verfolgung des Zwecks setzt die Stiftung ihre eigenen Mittel ein und allenfalls solche, die sie von Dritten erhält. Es können sowohl Unterstützungsbeiträge an die Lebensunterhalts- und Ausbildungskosten als Förderbeiträge für Bachelor-, Master-, Diplom- und Doktorarbeiten ausgerichtet werden. Unterstützungsbeiträge können während der gesamten Ausbildungsdauer gewährt werden. Die Höhe der Beiträge bestimmt der Stiftungsrat nach freiem Ermessen, wobei er sich nach den verfügbaren Mitteln der Stiftung richtet und in diesem Rahmen nach dem Bedarf der Destinatäre unter Berücksichtigung ihrer eigenen finanziellen Mittel (Vermögen und Einkommen). Vor Inanspruchnahme der Jean Anderson Studenten SOS Stiftung sind in der Regel die staatlichen Stipendienmöglichkeiten auszuschöpfen. Stipendiaten, welche ihr Studium mit «summa cum laude» abschliessen, kann - sofern es die finanziellen Möglichkeiten der Stiftung erlauben - ein «Jean Anderson Preis» für hervorragende Leistungen ausgerichtet werden. Der Preis soll in bar ausgerichtet werden, wobei die Höhe vom Stiftungsrat zu bestimmen ist. Wer ein Stipendium zugesprochen erhalten hat, muss der Stiftung jede innerhalb des betreffenden Jahres eintretende wesentliche Verbesserung seiner finanziellen Verhältnisse zur Kenntnis bringen. Die Jean Anderson Studenten SOS Stiftung ist zur anteilsmässigen Rückforderung von Stipendien berechtigt, wenn sich die finanziellen Verhältnisse des Empfängers oder der Empfängerin im betreffenden Semester wesentlich verbessert haben oder wenn ein Stipendiat sein Studium abbricht. Kommt ein oder eine Stipendienempfängerin einer Orientierungspflicht nicht nach, kann ihn bzw. sie die Stiftung zur Rückerstattung der empfangenen Beträge verpflichten. Vorbehalten bleibt ferner die Rückforderung von Stipendien, die gestützt auf unrichtige Angaben des Empfängers oder der Empfängerin gewährt worden sind. Im Übrigen besteht für die Stipendien keine Rückzahlungspflicht. Die Stipendienempfängerinnen sind jedoch eingeladen, nach Eintritt in das Erwerbsleben Solidarität zu üben, indem sie mit freiwilligen Rückzahlungen zur Unterstützung begabter bedürftiger Studierender durch die Jean Anderson Studenten SOS Stiftung beitragen. Über die Verwirklichung des Stiftungszweckes kann der Stiftungsrat ein Reglement erlassen, das insbesondere den Kreis der Destinatäre, die Voraussetzung für die Auszahlung von Förder- und Unterstützungsbeiträgen, die Höhe und Dauer der Leistungen sowie das Verfahren festlegt und das nur mit Einstimmigkeit des Stiftungsrates erlassen und geändert werden kann. Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.

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Standort

Baumackerstrasse 24
8050 Zürich

Auf einen Blick

Rechtsform
Stiftung
UID
CHE-402.502.533
Gegründet
2025 · 1 Jahr
Letzte HR-Änderung
8. Oktober 2025

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