Die Übernahme von Beteiligungen, die Verwahrung sowie alle mit der nachhaltigen Verwaltung von Beteiligungen an schweizerischen oder ausländischen Gesellschaften im Sinne einer Holdinggesellschaft verbundenen Operationen, ausgenommen die durch das Bundesgesetz über den Finanzmarkt (LFAIE) verbotenen Immobiliengeschäfte. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen eröffnen, Unternehmen mit einem ähnlichen oder ergänzenden Zweck gründen oder erwerben. Sie kann in eigenem Namen oder im Namen Dritter alle Finanz-, Handels-, Mobilien- oder Immobiliengeschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Gesellschaftszweck zusammenhängen, ausgenommen die durch das LFAIE verbotenen Geschäfte, und sich in jeder Form an Unternehmen beteiligen, die einen direkten oder indirekten Bezug zu ihrem Gesellschaftszweck haben. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären, den ihr direkt oder indirekt verbundenen Gesellschaften, den ihr nahestehenden Personen oder den Personen, die den Aktionären oder den ihr direkt oder indirekt verbundenen Gesellschaften nahestehen, mit oder ohne Sicherheiten Kredite gewähren und ihnen andere Leistungen erbringen, in beiden Fällen mit oder ohne Gegenleistung. Sie kann ihnen auch finanzielle Unterstützung in Form von Sicherheiten jeder Art zur Absicherung der Verpflichtungen dieser Aktionäre, Gesellschaften oder nahestehenden Personen gewähren, mit oder ohne Gegenleistung.