Die Gesellschaft hat folgenden Zweck: a) sämtliche Beratungsleistungen im Bereich der Straßensignalisation im Allgemeinen; b) den Kauf und Verkauf von allen Immobilien sowie alle damit verbundenen Transaktionen, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Transaktionen; c) den Handel mit allen beweglichen Gütern, insbesondere im Bereich des städtischen Mobiliars, der Kunst und des Luxus. Die Gesellschaft kann: jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; an Aktionäre oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.