Die Erbringung von Dienstleistungen im Finanzbereich, ausgenommen aller Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (FINIG) oder des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) fallen. Die Gesellschaft kann an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen, Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Zweck erwerben oder gründen, Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in der Schweiz oder im Ausland errichten, alle Finanz-, Handels- und Industrieoperationen durchführen und alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen.