Insbesondere in der Gemeinde Gruyères: das Halten, die Anmietung, die Ausbeutung und die Verwaltung von Take-away-Betrieben (Verpflegung vor Ort und zum Mitnehmen), Einzelhandelsgeschäften, Läden, Hotels, Restaurants, Kiosken und Konferenzräumen sowie allgemein aller öffentlichen Einrichtungen aller Art; der Handel mit allen Lebensmitteln oder Nicht-Lebensmitteln, roh oder verarbeitet, und aller Getränke aller Art, alkoholischen oder nicht alkoholischen (vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigungen und Patente); die Organisation von Ausflügen, touristischen Aktivitäten, Veranstaltungen, Seminaren und allgemein Events aller Art. Im Allgemeinen kann die Gesellschaft in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an anderen Unternehmen teilnehmen, Unternehmen mit einem identischen oder ähnlichen Zweck erwerben oder gründen, Darlehen oder Garantien an Gesellschafter oder Dritte gewähren und in der Schweiz und im Ausland alle Finanz-, Handels-, Mobilien-, Immobilien- und anderen Geschäfte tätigen sowie alle Verträge abschließen, die zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sind oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen.