Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, den Ankauf, den Verkauf, die Verwaltung und die Bewirtschaftung von Beteiligungen an allen Arten von Gesellschaften und Unternehmen, direkt oder indirekt, in der Schweiz oder im Ausland, ausgenommen die durch das Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BstG) verbotenen Geschäfte; die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Gesellschaft kann auch an der Finanzierung der anderen Gesellschaften der Gruppe, der sie angehört, im allgemeinen Interesse derselben teilnehmen; die Gesellschaft kann insbesondere ihren Aktionären, ihren Tochtergesellschaften oder jedem Dritten Kredite, Garantien und Sicherheiten gewähren oder von ihnen erhalten; allgemein gesagt kann die Gesellschaft alle Geschäfte tätigen und alle Massnahmen treffen, die zur Förderung ihres Gesellschaftszwecks geeignet erscheinen oder damit in Zusammenhang stehen; schliesslich kann die Gesellschaft bewegliche und unbewegliche Güter erwerben, verwalten und verkaufen, ausgenommen die durch das BstG verbotenen Geschäfte.