Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Verwaltung und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften in der Schweiz oder im Ausland sowie deren Finanzierung. Die Gesellschaft kann auch alle Geschäfts-, Zivil-, Finanz-, Industrie-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte durchführen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängen oder die seine Verwirklichung erleichtern könnten, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann ihren Aktionären und Dritten Kredite gewähren, sich für von Aktionären oder Dritten aufgenommene Kredite verbürgen, diese Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme aller anderen finanziellen Verpflichtungen garantieren.