Das Unternehmen hat zum Zweck, Vermögensverwaltungsdienstleistungen im Sinne von Art. 17 Abs. 1 Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) im Namen und auf Rechnung der eigenen Kunden zu erbringen, die sich auf die Vermögenswerte dieser Kunden beziehen. Die Dienstleistungen umfassen den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten, die Annahme und Übertragung von Aufträgen, die Finanzinstrumente zum Gegenstand haben, die Verwaltung von Finanzinstrumenten (Vermögensverwaltung im engeren Sinne) und die Abgabe von individuellen Empfehlungen in Bezug auf Transaktionen mit Finanzinstrumenten (Anlageberatung). Das Unternehmen kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilhaben. Das Unternehmen kann zudem alle Geschäfts-, Finanz- oder sonstigen Tätigkeiten ausüben, die mit dem Zweck des Unternehmens in Zusammenhang stehen.