Die Gesellschaft bezweckt alle Immobiliengeschäfte und alle Tätigkeiten auf dem Gebiet des Immobilienwesens im Rahmen des durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGFA) Erlaubten. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland: Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, diese erwerben oder gründen; im Allgemeinen jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die durch das BGFA erlaubt ist und die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; Darlehen oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, Darlehen von Aktionären oder Dritten garantieren, solche Darlehen durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder anderen Wertpapieren garantieren sowie jede andere finanzielle Verpflichtung eingehen.