Die Gesellschaft verfolgt den Zweck, alle Geschäfte im Zusammenhang mit bestehenden oder zu errichtenden Immobilien durchzuführen, mit Ausnahme aller Geschäfte, die durch das Bundesgesetz über den Finanzmarkt (FIDLEG) verboten sind. Die Gesellschaft kann ihren Zweck durch alle Geschäfte, insbesondere durch alle Verträge, ohne Einschränkung verfolgen: bezüglich ihres Standorts - in der Schweiz oder im Ausland; bezüglich ihres Gegenstands - ob es sich um materielles Eigentum (beweglich oder unbeweglich) oder geistiges Eigentum oder Dienstleistungen handelt; bezüglich ihrer Durchführung - ob durch die Gesellschaft, durch Niederlassungen der Gesellschaft, durch Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder durch Subunternehmer. Die Gesellschaft kann zudem Darlehensverträge mit ihren Gesellschaftern abschließen, sei es als Schuldnerin oder Gläubigerin, oder ihnen Sicherheiten gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.