Der Erwerb und die langfristige Haltung von Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften, die den zivilen Charakter ihrer Tätigkeit nicht ändern; die Gewährung von Darlehen an ihre Tochtergesellschaften oder an jede Gesellschaft der für ihren Finanzierungs- oder Entwicklungszwecke erforderlichen Beträge, entweder aus Eigenmitteln oder durch kurz-, mittel- oder langfristige Kreditaufnahme. Die von ihr gewährten Darlehen können mit oder ohne Zinsen gewährt werden, je nach den Umständen, die die Gesellschaft in Abhängigkeit von den Zielen, die sie erreichen möchte, bestimmt; der Erwerb und die langfristige Haltung von Immobilien oder Anteilen an Immobiliengesellschaften, um die Einkünfte daraus zu erzielen; die Verwaltung ihrer Liquidität durch den Erwerb auf den Finanzmärkten von allen Wertpapieren, Titeln und Produkten (für vollständige Zwecke siehe Statuten).