Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen schweizerischen und/oder ausländischen Gesellschaften, unter Ausschluss der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, sowie die Verwaltung, Koordination und Finanzierung ihrer Tochtergesellschaften. Die Gesellschaft kann: - jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; - in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; - an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; - ihren Aktionären oder Dritten Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient, sich für Kredite, die von Aktionären oder Dritten aufgenommen werden, verbürgen, ihre Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen sichern.