öffentliches Interesse: a) die Realisierung des Rastplatzes Broye an der N1 in Lully unter Berücksichtigung des Charakters und der Umwelt der Region zu fördern; b) ein positives, attraktives und dynamisches Bild des Kantons Freiburg und seiner Aktivitäten zu präsentieren; c) durch die Gewährung von Nutzungsrechten die Förderung und Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen aus der Region Broye und dem Kanton Freiburg zu begünstigen; d) die öffentlich-rechtlichen Körperschaften und interessierten Berufsverbände an der Förderung und Entwicklung dieses Rastplatzes zu beteiligen.