Der Betrieb eines landwirtschaftlichen, produzierenden, Wein-, Obst-, Gemüse-, Forst- und Tierzuchtbetriebs sowie der Fettung von Tieren; die Pflege des ländlichen und natürlichen Raums und die Berufe, die diesen Aktivitäten dienen; Kompostierung; Lieferung von Produktionsmitteln und Handel, Verwertung und Verkauf von Erzeugnissen der Land- und Tierwirtschaft; Sensibilisierung für die ländliche Tätigkeit und dies insbesondere im Einklang mit dem Bundesgesetz über das landwirtschaftliche Bodenrecht vom 4. Oktober 1991 (LDFR). Im Rahmen der Bestimmungen des landwirtschaftlichen Bodenrechts kann die Gesellschaft an anderen Unternehmen teilnehmen und Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und im Ausland gründen. Sie kann Immobilien erwerben, halten und veräußern und im Allgemeinen jede Tätigkeit ausüben, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck steht.