Die Gesellschaft hat den Zweck, den Kauf, den Verkauf, die Vermietung, die Verwaltung, die Installation, die Produktion, die Verteilung, die Planung sowie die Beratung und die Unterstützung im Bereich von schwimmenden und festen Anlagen, die zum Transport, zur Befüllung, zur Entladung, zur Lagerung und zur Erkundung von Öl und anderen Flüssigkeiten dienen, zu betreiben. Die Beteiligung an allen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland und deren Finanzierung in jeder Form, mit Ausnahme von Beteiligungen an Unternehmen, die in der Schweiz Wohnimmobilien besitzen. Darüber hinaus kann sie jede Tätigkeit ausüben, die nicht durch das Schweizer Recht verboten ist, in der Schweiz oder in jedem Land, d.h. im Rahmen dessen jede kommerzielle, finanzielle oder industrielle Tätigkeit. Die Gesellschaft kann Kredite und andere Formen der Finanzierung an andere Gesellschaften der Gruppe und an Dritte (einschließlich Gesellschaften, die direkte oder indirekte Aktionäre der Gesellschaft sind, und Gesellschaften, die direkt oder indirekt von diesen gehalten werden) gewähren sowie Garantien für diese gleichen Gesellschaften und Dritte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die direkten oder indirekten Aktionäre der Gesellschaft oder die Gesellschaften, die direkt oder indirekt von diesen gehalten werden) für alle Arten von Verpflichtungen, insbesondere in Form von Bürgschaften, Kautionen, Pfandrechten oder treuhänderischen Veräußerungen von Vermögenswerten der Gesellschaft, oder Garantien gewähren, Sicherheiten leisten oder anderweitig Verpflichtungen der Gesellschaft oder dieser anderen Gesellschaften, gegen Entgelt oder unentgeltlich, absichern. Sie kann auch Lizenzen erteilen, Lizenzen und geistige Eigentumsrechte erwerben und abtreten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die zur Erreichung ihrer Zwecke geeignet oder mit diesen Zwecken vereinbar erscheinen. Sie kann schließlich Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen gründen und in der Schweiz und im Ausland Immobilien erwerben, unter der Voraussetzung, dass jede Immobilie, die im Rahmen der vorgenannten Tätigkeiten gehalten werden könnte, ausschließlich für gewerbliche Zwecke genutzt wird.