Ausgenommen sind die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Zweck der Gesellschaft ist die Ausübung aller Tätigkeiten im Bereich des Immobilienwesens, insbesondere die Immobilienvermittlung, der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Immobilien, einschließlich aller damit verbundenen Dienstleistungen, Beratungen und Tätigkeiten. Als sekundärer Zweck kann die Gesellschaft, ausgenommen die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, auch jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, mobile oder immobiliäre Tätigkeit ausüben, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang steht; Niederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; Darlehen oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.