1) a) Im Namen und auf Rechnung der Aktionäre die Miteigentumsanteile an den Stockwerkeinheiten zu besitzen und zu verwalten, die die Gesellschaft in den folgenden Parzellen besitzt, nämlich: 2919 in der Gemeinde Genf, Sektion Plainpalais, mit einer Fläche von 1'082 m2, bezeichnet als „Rue Albert Gos 5“, die Gebäude Nr. G 852 (433 m2), Mehrfamilienhaus, und G 854 (100 m2), Teil eines privaten unterirdischen Garagen, mit einer Gesamtfläche von 2179 m2; 2920 in der Gemeinde Genf, Sektion Plainpalais, mit einer Fläche von 1'372 m2, bezeichnet als „Rue Albert Gos 7“, die Gebäude Nr. G 853 (433 m2), Mehrfamilienhaus, und G 854 (75 m2), Teil eines privaten unterirdischen Garagen, mit einer Gesamtfläche von 2179 m2; wie diese Miteigentumsanteile an den Stockwerkeinheiten aus den aktuellen Raumverteilungsplänen resultieren, die im Grundbuch eingetragen sind (Pj A 439, vom 8. März 1986). b) Im Namen und auf Rechnung der Aktionäre die ordentlichen Miteigentumsanteile zu besitzen und zu verwalten, nämlich: die Miteigentumsanteile an der Parzelle 2921 in der Gemeinde Genf, Sektion Plainpalais, mit einer Fläche von 2068 m2, bezeichnet als „Sur Champel“, das Gebäude Nr. G854 (2004 m2), Teil eines privaten unterirdischen Garagen, mit einer Gesamtfläche von 2179 m2, eingetragen auf den Blättern 2921-21, 2921-30, 2921-42, 2921-55, 2921-74, 2921-75 und 2921-76. 2) a) Den Aktionären oder Dritten Wohnungen und Garagen in den Gesellschaftsgebäuden zu vermieten. b) Den Aktionären ein ausschließliches Recht auf Ausbau und Nutzung der Miteigentumsanteile zu gewähren, gemäß den Bestimmungen der Artikel 646 und folgenden und 712, Buchstabe a) und folgenden des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und der im Grundbuch erwähnten Miteigentumsordnung und auf der Grundlage eines Mietvertrags und eines Gesellschaftsvertrags, der die Gesellschaft mit jedem Aktionär verbindet. c) Auf den Miteigentumsanteilen Hypotheken zu Lasten der Aktionäre zu begründen, um Darlehen an die Aktionäre zu sichern, vorausgesetzt, dass diese Hypotheken den Wert der belasteten Miteigentumsanteile nicht übersteigen, der von der Gesellschaftsverwaltung festgelegt wird. In diesem Fall müssen die entsprechenden Aktien beim Gesellschaftssitz hinterlegt werden, und die Gesellschaft kann sie im Falle einer Zwangsversteigerung des belasteten Teils löschen. Der Nettoerlös aus der Versteigerung wird dem entthronten Aktionär nach Abzug aller Kosten und Steuern, die aus dieser Versteigerung resultieren, ausgezahlt. d) Auf den Miteigentumsanteilen Dienstbarkeiten, insbesondere Wohnrechte zugunsten der Aktionäre oder Dritter, zu begründen. Die Kosten und steuerlichen Folgen, die daraus resultieren können, gehen zu Lasten des Aktionärs.