Die Gesellschaft bezweckt alle Immobiliengeschäfte, insbesondere die Verwaltung und die Verwaltung von Stockwerkeigentum, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Geschäfte. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft direkt oder indirekt alle Geschäfts- und Finanzoperationen in der Schweiz und im Ausland durchführen und direkt oder indirekt an allen Unternehmen teilnehmen, die mit ihrem Gesellschaftszweck in der Schweiz und im Ausland in Zusammenhang stehen, mit Ausnahme der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BWG) verbotenen Geschäfte. Sie kann in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten. Sie kann an Gesellschafter oder Dritte Kredite oder Garantien gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.