Die Gesellschaft hat den Zweck, durch gemeinsames Handeln die Interessen ihrer Mitglieder zu fördern: 1) durch die Wasserversorgung die Sicherheit einer nachhaltigen und effizienten landwirtschaftlichen Produktion (Ertrag und Qualität) zu gewährleisten und dabei die Gewässer zu schützen; 2) durch den Bau von Pumpwerken am See und die Schaffung oder Ergänzung von Bewässerungsnetzen im im allgemeinen Bewässerungsplan, der diesen Statuten beigefügt ist, definierten Bewässerungsgebiet; 3) durch die Wartung der Pumpwerke am See und der Bewässerungsnetze im Gebiet; 4) durch den gemeinsamen Kauf, die Wartung und die Nutzung von Geräten, Maschinen, Instrumenten, Anlagen und technischen Räumlichkeiten, die für das Pumpen und die Bewässerung notwendig sind; 5) durch die Verwaltung der Wasserdistribution in Bezug auf die zugeteilten Mengen; 6) durch die Förderung aller Partnerschaften, die für die Sicherstellung der Wasserversorgung der Gesellschaft notwendig sind (Schließung, andere Versorgungsquelle, ...). Ihr Zweck ist nicht gewinnorientiert.