Die Gesellschaft hat zum Zweck den Erwerb von Grundstücken im Rahmen der durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vorgesehenen Grenzen sowie den Betrieb von Hotels, Restaurants und Cafés. Die Gesellschaft kann, als sekundären Zweck, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland: Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen, an anderen Unternehmen teilnehmen, die in direktem oder indirektem Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen, diese erwerben oder gründen, im Allgemeinen jede finanzielle, kommerzielle oder industrielle, bewegliche oder unbewegliche Tätigkeit ausüben, die ihre Entwicklung fördert und die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck zusammenhängt, diese Operationen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter als Vertreter, Bevollmächtigter, Kommissionär durchführen oder durch Dritte für ihre Rechnung ausführen lassen, den Aktionären und Dritten Kredite gewähren, Leasingverträge abschließen, für von Aktionären oder Dritten aufgenommene Kredite bürgen, ihre Kredite durch die Ausgabe oder Verpfändung von Hypotheken oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen sichern.