Ausgenommen sind die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte. Der Zweck der Gesellschaft besteht in der Ausübung aller Tätigkeiten im Bereich des Immobilienwesens, insbesondere des Maklergeschäfts, der Immobilienprojektentwicklung, des Erwerbs, der Verwaltung und des Verkaufs von Immobilien, einschließlich aller damit verbundenen Dienstleistungen, Beratungen und Tätigkeiten. Des Weiteren umfasst der Zweck der Gesellschaft alle Finanzgeschäfte (insbesondere die Planung von Finanzierungen im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften sowie die Steuer- und Versicherungsberatung in diesem Bereich). Als Nebenzweck kann die Gesellschaft, ausgenommen die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verbotenen Geschäfte, ebenfalls: alle Finanz-, Handels- oder Industriegeschäfte, sei es mobil oder immobil, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen, ausüben; Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften gründen; an allen Unternehmen teilnehmen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen; Darlehen oder Garantien an Aktionäre oder Dritte gewähren, wenn dies ihren Interessen dient.