Der Betrieb von öffentlichen Einrichtungen, Cafés, Bars, Restaurants sowie alle Dienstleistungen und Geschäftstätigkeiten im Bereich der Gastronomie. Darüber hinaus hat die Gesellschaft das Recht, Niederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland zu gründen, Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland zu erwerben und alle damit direkt oder indirekt verbundenen Geschäfte abzuschließen. Die Tätigkeit umfasst auch den Erwerb, die Belastung, die Veräußerung oder die Verwaltung von Grundstücken im In- und Ausland, mit Ausnahme der durch das AIG verbotenen Geschäfte. Sie kann auch Finanzierungen für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchführen und Garantien und Sicherheiten für ihre Tochtergesellschaften sowie für Dritte stellen.