Die Gesellschaft bezweckt die Beteiligung an industriellen, gewerblichen und finanziellen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland, und zwar unter Ausschluss der nach dem Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Geldwäscherei im Finanzsektor verbotenen Geschäfte. Die Gesellschaft kann solche Unternehmen selbst gründen oder sich an bereits bestehenden Unternehmen beteiligen, diese finanzieren und ihre Entwicklung fördern. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die nach Ansicht ihres Verwaltungsrates zur Erreichung ihres Zweckes förderlich sind oder zur Anlage ihrer Mittel geeignet erscheinen. Sie kann auch Darlehen an Aktionäre oder Dritte gewähren, Leasinggeschäfte tätigen, für Darlehen, die von Aktionären oder Dritten aufgenommen werden, bürgen, ihre Darlehen durch Nachlass oder Pfandrecht an Hypotheken oder durch die Übernahme anderer finanzieller Verpflichtungen sichern.