Die Gesellschaft bezweckt die Beteiligung, Verwaltung und Führung von Beteiligungen an jeder Schweizer oder ausländischen Gesellschaft, ausgenommen die durch das Geldwäschereigesetz (GwG) verbotenen Geschäfte, sowie die Finanzierung und Koordination der Gesellschaften der Gruppe. Die Gesellschaft kann alle finanziellen oder geschäftlichen Operationen durchführen, die in Zusammenhang mit ihrem Zweck stehen oder diesen fördern können. Sie kann ferner in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, ihren Aktionären oder Dritten, gegen Entgelt oder unentgeltlich, Kredite gewähren oder Sicherheiten aller Art leisten, um die Verpflichtungen ihrer Aktionäre oder Dritter zu decken. Die Gesellschaft kann in der Schweiz und im Ausland Grundstücke erwerben, belasten, verkaufen und verwalten, soweit sie als ständige Niederlassung im Sinne von Art. 2 Abs. 2 lit. a GwG dienen.