Der Kauf und Verkauf, die Vermietung und allgemein die Verwaltung von unbeweglichen und beweglichen Gütern (insbesondere Maschinen und Transportfahrzeuge); die Verwaltung, das Halten, der Kauf und Verkauf von immateriellen Gütern; die Transporttätigkeit (Eisenbahn, Straße aller Art) im eigenen Namen und im Namen Dritter sowie die Beratung im Bereich des Transports; die Teilnahme an Konsortien; sowie die Verwaltung von Industrien und die Beteiligung an Immobiliengesellschaften und -unternehmen; unbewegliche Güter in der Schweiz oder Beteiligungen an Immobiliengesellschaften und -unternehmen mit unbeweglichen Gütern in der Schweiz können jedoch nur unter der Bedingung erworben werden, dass die Mittel für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit gemäß Art. 2 Abs. 2 Bst. a LAFE bestimmt sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Filialen eröffnen, an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland teilnehmen sowie alle kommerziellen, finanziellen oder anderen Tätigkeiten ausüben, die im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck stehen.