Betrieb eines Tier- und Ackerbaubetriebes. Kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an gleichen oder ähnlichen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie alle Geschäfte eingehen, die dem Gesellschaftszweck förderlich sind, ferner Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen, kann Dritten, einschliesslich ihrer direkten oder indirekten Muttergesellschaften sowie deren oder ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und für Verbindlichkeiten von solchen anderen Gesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft oder Garantien jedwelcher Art, ob gegen Entgelt oder nicht.