Die Stiftung hat den Zweck, Opfern sexuellen Missbrauchs, der von pastoralen Mitarbeitern von Diözesen oder religiösen Kongregationen der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz an Minderjährigen verübt wurde, einen Ort des Zuhörens, des Austauschs und der Suche nach Versöhnung mit dem Täter, ansonsten mit dessen vorgesetzter Autorität, insbesondere im Hinblick auf eine finanzielle Wiedergutmachung, anzubieten. Sie interveniert ausschließlich, wenn die Taten verjährt sind. Die Stiftung ist nicht dazu bestimmt, die Opfer zu entschädigen (für den vollständigen Zweck siehe Stiftungsurkunde).