(a) Gewährung von Garantien zugunsten der Gläubiger von Anleihen, die von dem Mehrheitsaktionär der Gesellschaft oder von Gesellschaften der Mehrheitsaktionär-Gruppe ausgegeben wurden, unabhängig davon, ob diese Garantien angemessen vergütet werden oder nicht; diese Garantien werden auf der Grundlage von Garantieverträgen mit dem Emittenten der betreffenden Anleihen gewährt; (b) Gewährung von Finanzhilfen, Kreditgarantien oder anderen Interventionen zugunsten des Mehrheitsaktionärs oder von Gesellschaften der Mehrheitsaktionär-Gruppe, unabhängig davon, ob diese vergütet werden oder nicht; (c) Erwerb, Halten, Verwaltung, Verwertung und Verkauf von Hypothekenforderungen (einschließlich Hypothekenbriefen und anderen Sicherheiten, die für diese Hypothekenforderungen bestellt wurden, sowie anderen damit verbundenen Forderungen) die der Gesellschaft als Sicherheit für ihre Forderungen aus den Garantieverträgen und anderen damit verbundenen Verträgen übertragen wurden, sowie die Verwaltung und Zuweisung der entsprechenden Erträge; (d) Teilnahme an einem System und Abschluss von Verträgen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Teilnahme- oder Einlageverträge) um an einem System teilzunehmen, das den treuhänderischen Transfer von Hypothekenbriefen an einen Treuhänder ermöglicht, sowie die Halten und Übertragung von treuhänderischen Rechten an Hypothekenbriefen zwischen den Teilnehmern des Systems; (e) Erfüllung von Verpflichtungen aus Verträgen der Gesellschaft mit ihrem Mehrheitsaktionär, Gesellschaften der Mehrheitsaktionär-Gruppe oder Dritten, die sie im Zusammenhang mit den in den Buchstaben (a)-(d) genannten Transaktionen abgeschlossen hat oder abschließen wird, sowie der Abschluss solcher Verträge unabhängig von einer angemessenen Gegenleistung; und (f) Bereitstellung von Liquidität, um die Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern von Anleihen, die von dem Mehrheitsaktionär oder Gesellschaften der Mehrheitsaktionär-Gruppe ausgegeben wurden, oder gegenüber Dritten aus Verträgen im Zusammenhang mit den in den Buchstaben (a)-(e) genannten Transaktionen zu erfüllen, durch den Abschluss von Rückkaufgeschäften mit dem Mehrheitsaktionär oder Dritten (vgl. Statuten für den vollständigen Zweck).