Die Verwaltung und Verwaltung eines Single Family Office, Beratung, Verwaltung und Verwaltung in Erbschafts- und Nachlassangelegenheiten national und international sowie Anlageberatung, mit Ausnahme jeder Tätigkeit, die einer Bewilligung nach dem Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FinIG) unterliegt. Die Gesellschaft kann darüber hinaus: entweder für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter alle finanziellen, kommerziellen und industriellen Geschäfte in der Schweiz und im Ausland durchführen, die sich direkt oder indirekt auf den Hauptzweck beziehen; Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen; unter der Voraussetzung, dass jede Immobilie, die im Rahmen der vorgenannten Tätigkeiten gehalten wird, ausschließlich für den gewerblichen Gebrauch bestimmt ist.