Unterstützung, durch Zuwendungen, deren Häufigkeit und Höhe im freien Ermessen und der Entscheidung des Stiftungsrats liegen, von wohltätigen Einrichtungen und Hilfsorganisationen, die in Nyon tätig sind, wie z.B. Unterstützung von körperlich oder geistig Behinderten, Gehörlosen, Blinden, Taubstummen, Alten, Kinderkrippen und der Jugend. Alle Leistungen der Stiftung haben rein freiwilligen Charakter, ohne jeglichen Anspruch auf Entlohnung für erbrachte Arbeit; die Stiftung hat keinen religiösen Charakter; sie ist unpolitisch und ihr wohltätiger Charakter schließt jeglichen Gewinnstreben aus.