Die Stiftung bezweckt, Leistungen zugunsten der Arbeitnehmer des Arbeitgeberunternehmens zu erbringen: - im Falle von Alter, Invalidität oder wenn sie sich in einer Notlage befinden, wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; - in Notlagen wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität des Ehegatten, der minderjährigen oder erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt sie aufkommen. Leistungen im Falle des Todes des Arbeitnehmers an den überlebenden Ehegatten, den geschiedenen Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt sie zum Zeitpunkt ihres Todes vollständig oder überwiegend aufgekommen sind. Die Teilnahme an der Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen, die für die Arbeitnehmer und Rentenbezieher des Unternehmens geschaffen wurden. Die Finanzierung von Leistungserhöhungen und Abfindungssummen für die Arbeitnehmer des Unternehmens, die an eine Vorsorgeeinrichtung für die Arbeitnehmer und Rentenbezieher des Unternehmens gezahlt werden. Die Übernahme von Beiträgen oder Prämien, die von einer Vorsorgeeinrichtung, die für die Arbeitnehmer und Rentenbezieher des Unternehmens geschaffen wurde, geschuldet werden. Die finanzielle Unterstützung einer Vorsorgeeinrichtung, die für die Arbeitnehmer und Rentenbezieher des Unternehmens geschaffen wurde, im Falle eines technischen Defizits oder wenn die Vorsorgeeinrichtung eine Erhöhung ihrer Verpflichtungen aufgrund einer Anpassung ihrer technischen Parameter verzeichnet. Die Zahlung eines Betrags, der geeignet ist, das Gleichgewicht oder die Gleichbehandlung in einer Vorsorgeeinrichtung für die Arbeitnehmer und Rentenbezieher des Unternehmens im Falle einer Fusion, Liquidation oder Integration eines Personals zu gewährleisten.