finanzielle Unterstützung leisten: - dem Landwirtschaftlichen Institut Grangeneuve gemäß einer Zuweisungsvorschlag, der von der Leitung dieser Einrichtung vorgenommen wird, insbesondere um den weniger begüterten Schülern dieser Einrichtung zu helfen; - einer beliebigen öffentlichen Wohltätigkeitsorganisation, die vom Gemeinderat der Stadt Freiburg ausgewählt wird, vorausgesetzt, sie betrifft die Gemeinde Freiburg; - der Kammer der Scholarques der Stadt Freiburg; - dem Collège St-Michel, wobei die gespendeten Mittel gemäß einem Vorschlag der Schulleitung verwendet werden, insbesondere um den weniger begüterten Schülern dieser Einrichtung zu helfen; - dem Kunstmuseum und Historischen Museum des Kantons Freiburg gemäß einem Zuweisungsvorschlag der Museumsleitung. Die finanzielle Unterstützung wird grundsätzlich abwechselnd und jedes Jahr den genannten Institutionen gewährt, wobei der Stiftungsrat in dieser Angelegenheit souverän entscheidet. Wenn die Erträge der Stiftung nicht ausreichen, um jedes Jahr einen angemessenen Betrag an eine der genannten Institutionen zu zahlen, kann der Rat beschließen, die Zahlungen über einen längeren Zeitraum zu strecken, um durch die kumulierten Erträge einen ausreichenden Betrag für die zu leistende Unterstützung zu bilden.