Der Betrieb aller Weinbau- oder landwirtschaftlichen Domänen, die Produktion, Groß- und Einzelhandel, aller Produkte, Artikel und Waren im Bereich Weinbau und Landwirtschaft und der Kauf, Verkauf, Betrieb und die Wertsteigerung aller beweglichen und unbeweglichen Güter, die Beteiligung, Verwaltung und Administration aller Beteiligungen in diesen Bereichen, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland, und dies in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz über das Landwirtschaftsrecht vom 4. Oktober 1991 (LDFR). Die Gesellschaft kann ihren Aktionären oder Dritten Kredite gewähren oder garantieren, im Rahmen ihres Hauptzwecks. Sie kann, entweder in eigenem Namen oder im Namen Dritter, alle Finanz-, Handels-, Mobilien- und Immobiliengeschäfte durchführen, die direkt mit ihrem Hauptzweck zusammenhängen, und sich an allen ähnlichen Unternehmen beteiligen.